Rz. 678
Muster 4.70: Vorspann bei Zustandekommen des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO
Muster 4.70: "Vorspann" bei Zustandekommen des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO
In dem Rechtsstreit
_____ ./. _____
_____ (Az.)
besteht die Möglichkeit, das Verfahren im Wege des schriftlichen Vergleichsschlusses nach § 278 Abs. 6 ZPO zu beenden. Die Parteien haben sich außergerichtlich auf den nachfolgend wiedergegebenen Vergleichswortlaut geeinigt:
_____
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