Rz. 58

1. Örtliche, sachliche Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache
2. Wirksamer Werkvertrag
3. Eigentümerstellung des Beklagten
4. Unternehmereigenschaft des Klägers
5. Beginn der Leistung und deren tatsächliche ordnungsgemäße Ausführung bzw. Darlegung der Beseitigung von Mängeln bzw. Abzug bei noch vorhandenen Mängeln (bei Teilleistungen das Erreichen des entsprechenden Baufortschritts)
6. Höhe der zu sichernden Forderung (Abnahme, Schlussrechnungsstellung)
7. Nichtzahlung auf die Schlussrechnung (bzw. Teilzahlung)
8. Darlegung des Erlasses der Einstweiligen Verfügung sowie der Eintragung der Vormerkung
9. Nichtabgabe der Eintragungsbewilligung durch den Beklagten

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