Rz. 368
In erster Instanz sieht das Vergütungsverzeichnis (Teil 3 Abschnitt 1) drei Arten der vorzeitigen Beendigung vor.
Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG – | 0,8 Verfahrensgebühr vorzeitige Beendigung (z.B. Scheidungsantrag diktiert, aber noch nicht eingereicht) |
Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG – | 0,8 Verfahrensgebühr Differenzverfahrensgebühr (Mehrvergleich – z.B. bei Scheidungsvereinbarungen über nicht rechtshängige Ansprüche) |
Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG – | 0,8 Verfahrensgebühr Antragsgebühr in bestimmten Familiensachen und FG-Verfahren (z.B. Stellung eines Antrags und Entgegennahme der Entscheidung) |
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