Rz. 368

In erster Instanz sieht das Vergütungsverzeichnis (Teil 3 Abschnitt 1) drei Arten der vorzeitigen Beendigung vor.

 
Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG –

0,8 Verfahrensgebühr

vorzeitige Beendigung

(z.B. Scheidungsantrag diktiert, aber noch nicht eingereicht)
Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG –

0,8 Verfahrensgebühr

Differenzverfahrensgebühr

(Mehrvergleich – z.B. bei Scheidungsvereinbarungen über nicht rechtshängige Ansprüche)
Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG –

0,8 Verfahrensgebühr

Antragsgebühr in bestimmten Familiensachen und FG-Verfahren

(z.B. Stellung eines Antrags und Entgegennahme der Entscheidung)

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