Garantie |
von Händlern eingeräumte Gewährleistung; nicht zu vergleichen mit der gesetzlichen Gewährleistung, die durch eine Garantie nicht ausgehebelt wird |
Gattungsschuld |
Leistungsverpflichtung für vertretbare, d.h. nur der Art nach bestimmte Sachen |
GBO |
Grundbuchordnung |
Gebot |
Angebot bei der Zwangsversteigerung; das geringste G. ist das Gebot, das mindestens geboten werden muss, damit überhaupt ein Zuschlag erfolgen kann |
GebrMG |
Gebrauchsmustergesetz |
Gebührenverzichts- erklärung |
Erklärung eines Zeugen oder Sachverständigen, dass er auf ihm zustehende Zeugen- oder Sachverständigenentschädigung verzichtet; die G. kann dem Gericht auch vor der Beweiserhebung in Schriftform zugeleitet werden; dadurch entfällt die Notwendigkeit der Einzahlung von Zeugengebührenvorschüssen |
Gegendarstellung |
eine unmittelbar betroffene Person oder Behörde kann vom verantwortlichen Redakteur oder Verlag zu von dem Druckerzeugnis aufgestellten Behauptungen den Abdruck einer Gegendarstellung verlangen |
Gegenstandswert |
ist der Wert, nach dem sich die Gebühren des Rechtsanwalts in vielen Fällen richten |
Gegenüberstellung |
erfolgt in Ermittlungs- oder Strafverfahren oft zwischen vermeintlichem Täter und Zeugen |
Gehaltspfändung |
Lohnpfändung, Vollstreckungsmaßnahme |
Geistiges Eigentum |
ist ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, z.B. das Urheberrecht; geistiges Eigentum kann aber auch an Erfindungen, Patenten, Konzepten, Titeln, Kunstwerken etc. bestehen |
Geldbuße |
Sanktionsmöglichkeit bei Ordnungswidrigkeiten |
Geldstrafe |
Sanktionsmöglichkeit bei Strafsachen insbes. durch Erlass eines Strafbefehls |
GEMA |
Verwertungsgesellschaft für Musik |
Gemeinschuldner |
Schuldner im Insolvenzverfahren |
Genehmigung |
nachträgliche Zustimmung |
GenG |
Genossenschaftsgesetz |
Genossenschaft |
juristische Person im Handelsleben; Verein mit nicht geschlossener Mitgliedzahl mit dem Zweck, Erwerb und Wirtschaft der Genossen zu fördern; Eintragung erfolgt ins Genossenschaftsregister |
Genossenschaftsregister |
wird beim Amtsgericht als Registergericht geführt |
Gerichtsbarkeit |
man unterscheidet a) ordentliche (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) sowie b) besondere Gerichtsbarkeit (Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- u. Verfassungsgerichtsbarkeit) |
Gerichtskosten |
Gerichtsgebühren und –auslagen, die in einem gerichtlichen Verfahren anfallen |
Gerichtskostenvorschuss |
muss in bestimmten gerichtlichen Verfahren geleistet werden, bevor das Gericht tätig wird |
Gerichtsstand |
Gericht, bei dem eine Person zulässigerweise örtlich verklagt werden kann; der allgemeine G. bei Personen richtet sich nach dem Wohnsitz des Beklagten; daneben gibt es besondere und ausschließliche G. |
Gerichtsstandsverein- barung |
in bestimmten Fällen zulässige Vereinbarung über das örtlich zuständige Gericht, wenn es aus einem bestimmten Vertrag zu einem Streit kommt |
Gerichtsvollzieher |
gerichtlicher Beamter für Zustellungen und bestimmte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; wird nur auf Antrag hin tätig und hat Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung zu prüfen |
Gesamtgut |
ist das vollständige Vermögen in Gütergemeinschaft lebender Ehegatten |
Gesamthypothek |
Hypothek an mehreren Grundstücken für eine Forderung |
Gesamtschuldner |
Schuldner, der gemeinsam mit einem anderen dem Gläubiger gegenüber auf die Forderung haftet |
Geschäftsanteil |
Einlage eines Genossen oder Gesellschafters an einem Unternehmen |
Geschäftsbesorgungsvertrag |
Unterform eines Dienstvertrags z.B. zwischen RA und Mandant |
Geschäftsfähigkeit |
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen, ohne dabei auf die Einwilligung oder Genehmigung anderer angewiesen zu sein; die G. tritt mit dem 18. Geburtstag ein |
Geschäftsführung ohne Auftrag |
liegt vor, wenn jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne hierzu ausdrücklich beauftragt zu sein z.B. aufgrund vermutetem Einverständnis |
Geschmacksmuster |
veraltet; heute: Design |
gesetzlicher Vertreter |
geschäftsfähiger Vertreter einer nicht geschäftsfähigen natürlichen oder juristischen Person, der durch das Gesetz bestimmt wird |
Geschäftsstelle |
ist mit Urkundsbeamten besetzt; ihr obliegen die nichtrichterlichen Geschäfte eines Gerichts, soweit hierfür nicht der Rechtspfleger zuständig ist |
Geschäftswert |
Wert für die Berechnung der Notarkosten |
Geschworene |
veralteter Begriff für Schöffen (ehrenamtliche Richter beim Schwurgericht) |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts |
eine auf Vertrag beruhende Vereinigung von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen |
Gesellschafterversammlung |
Organ, durch das eine GmbH handelt |
Gesellschaftsrecht |
Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft begründet werden |
gesetzlicher Güterstand |
Zugewinngemeinschaft; Güterstand, den man, ohne eine Vereinbarung zu treffen, erreicht, wenn man heiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet; begründet einen Anspruch auf Ausgleich des einen an den anderen in Höhe der Hälfte des Überschusses aus der Berechnung des Anfangs- und Endvermögens der Ehegatten bzw. Lebenspartner im Fall der Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft |