Garantie von Händlern eingeräumte Gewährleistung; nicht zu vergleichen mit der gesetzlichen Gewährleistung, die durch eine Garantie nicht ausgehebelt wird
Gattungsschuld Leistungsverpflichtung für vertretbare, d.h. nur der Art nach bestimmte Sachen
GBO Grundbuchordnung
Gebot Angebot bei der Zwangsversteigerung; das geringste G. ist das Gebot, das mindestens geboten werden muss, damit überhaupt ein Zuschlag erfolgen kann
GebrMG Gebrauchsmustergesetz

Gebührenverzichts-

erklärung
Erklärung eines Zeugen oder Sachverständigen, dass er auf ihm zustehende Zeugen- oder Sachverständigenentschädigung verzichtet; die G. kann dem Gericht auch vor der Beweiserhebung in Schriftform zugeleitet werden; dadurch entfällt die Notwendigkeit der Einzahlung von Zeugengebührenvorschüssen
Gegendarstellung eine unmittelbar betroffene Person oder Behörde kann vom verantwortlichen Redakteur oder Verlag zu von dem Druckerzeugnis aufgestellten Behauptungen den Abdruck einer Gegendarstellung verlangen
Gegenstandswert ist der Wert, nach dem sich die Gebühren des Rechtsanwalts in vielen Fällen richten
Gegenüberstellung erfolgt in Ermittlungs- oder Strafverfahren oft zwischen vermeintlichem Täter und Zeugen
Gehaltspfändung Lohnpfändung, Vollstreckungsmaßnahme
Geistiges Eigentum ist ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, z.B. das Urheberrecht; geistiges Eigentum kann aber auch an Erfindungen, Patenten, Konzepten, Titeln, Kunstwerken etc. bestehen
Geldbuße Sanktionsmöglichkeit bei Ordnungswidrigkeiten
Geldstrafe Sanktionsmöglichkeit bei Strafsachen insbes. durch Erlass eines Strafbefehls
GEMA Verwertungsgesellschaft für Musik
Gemeinschuldner Schuldner im Insolvenzverfahren
Genehmigung nachträgliche Zustimmung
GenG Genossenschaftsgesetz
Genossenschaft juristische Person im Handelsleben; Verein mit nicht geschlossener Mitgliedzahl mit dem Zweck, Erwerb und Wirtschaft der Genossen zu fördern; Eintragung erfolgt ins Genossenschaftsregister
Genossenschaftsregister wird beim Amtsgericht als Registergericht geführt
Gerichtsbarkeit man unterscheidet a) ordentliche (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) sowie b) besondere Gerichtsbarkeit (Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- u. Verfassungsgerichtsbarkeit)
Gerichtskosten Gerichtsgebühren und –auslagen, die in einem gerichtlichen Verfahren anfallen
Gerichtskostenvorschuss muss in bestimmten gerichtlichen Verfahren geleistet werden, bevor das Gericht tätig wird
Gerichtsstand Gericht, bei dem eine Person zulässigerweise örtlich verklagt werden kann; der allgemeine G. bei Personen richtet sich nach dem Wohnsitz des Beklagten; daneben gibt es besondere und ausschließliche G.

Gerichtsstandsverein-

barung
in bestimmten Fällen zulässige Vereinbarung über das örtlich zuständige Gericht, wenn es aus einem bestimmten Vertrag zu einem Streit kommt
Gerichtsvollzieher gerichtlicher Beamter für Zustellungen und bestimmte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; wird nur auf Antrag hin tätig und hat Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung zu prüfen
Gesamtgut ist das vollständige Vermögen in Gütergemeinschaft lebender Ehegatten
Gesamthypothek Hypothek an mehreren Grundstücken für eine Forderung
Gesamtschuldner Schuldner, der gemeinsam mit einem anderen dem Gläubiger gegenüber auf die Forderung haftet
Geschäftsanteil Einlage eines Genossen oder Gesellschafters an einem Unternehmen
Geschäftsbesorgungsvertrag Unterform eines Dienstvertrags z.B. zwischen RA und Mandant
Geschäftsfähigkeit Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen, ohne dabei auf die Einwilligung oder Genehmigung anderer angewiesen zu sein; die G. tritt mit dem 18. Geburtstag ein
Geschäftsführung ohne Auftrag liegt vor, wenn jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne hierzu ausdrücklich beauftragt zu sein z.B. aufgrund vermutetem Einverständnis
Geschmacksmuster veraltet; heute: Design
gesetzlicher Vertreter geschäftsfähiger Vertreter einer nicht geschäftsfähigen natürlichen oder juristischen Person, der durch das Gesetz bestimmt wird
Geschäftsstelle ist mit Urkundsbeamten besetzt; ihr obliegen die nichtrichterlichen Geschäfte eines Gerichts, soweit hierfür nicht der Rechtspfleger zuständig ist
Geschäftswert Wert für die Berechnung der Notarkosten
Geschworene veralteter Begriff für Schöffen (ehrenamtliche Richter beim Schwurgericht)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine auf Vertrag beruhende Vereinigung von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen
Gesellschafterversammlung Organ, durch das eine GmbH handelt
Gesellschaftsrecht Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft begründet werden
gesetzlicher Güterstand Zugewinngemeinschaft; Güterstand, den man, ohne eine Vereinbarung zu treffen, erreicht, wenn man heiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet; begründet einen Anspruch auf Ausgleich des einen an den anderen in Höhe der Hälfte des Überschusses aus der Berechnung des Anfangs- und Endvermögens der Ehegatten bzw. Lebenspartner im Fall der Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft

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