Rz. 361
Die Anzahl, also der Faktor der Vergütung des Rechtsanwalts bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 zum RVG.
Rz. 362
Regelmäßig kann der Anwalt für die Vertretung im Prozess folgende Gebühren erstattet verlangen:[191]
▪ | Die Verfahrensgebühr ist für das Betreiben des gerichtlichen Verfahrens zu entrichten. Das Vergütungsverzeichnis zum RVG kennt in verschiedenen Abschnitten Verfahrensgebühren. Sie bemessen die Gebühr, die der Rechtsanwalt für das Betreiben des jeweiligen gerichtlichen Verfahrens erhält. Und zwar:
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▪ | Außerdem entsteht die Terminsgebühr für das Wahrnehmen des Gerichtstermins,
Sie entsteht im gerichtlichen Verfahren für
Unabhängig von der Wahrnehmung des Termins entsteht eine Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 ZPO oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Bei Erlass eines Versäumnisurteils aufgrund von schuldhafter Säumnis der Gegenseite ermäßigt sich die Terminsgebühr gemäß Nr. 3105 VV RVG auf die halbe Gebühr im Sinne der Gebührentabelle des RVG. |
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▪ | Falls der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren am Abschluss eines Vergleichs mitgewirkt hat, durch den der Streit beigelegt worden ist, entsteht eine Einigungsgebühr.
Der Rechtsanwalt kann darauf einen angemessenen Vorschuss verlangen. |
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