Dr. iur. Kerstin Diercks-Harms, Dr. iur. Rüdiger Brodhun
Rz. 362
Von besonderem Interesse dürfte – soweit keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen worden ist – das Kostenrisiko eines Prozesses sein. Für den Kostenanfall der ersten Instanz sind neben den oben dargestellten Gerichtskosten und Gebühren des eigenen Rechtsanwalts für den Fall des Unterliegens auch die Gebühren des gegnerischen Anwalts einzukalkulieren.
Rz. 363
Unterliegt der Mandant in der ersten Instanz und führt er den Rechtsstreit nicht fort, entstehen Anwaltsgebühren (ohne Einigungsgebühren) von 2 x 2.005,15 EUR brutto (Verfahrensgebühr von 865,80 EUR, Terminsgebühr von 799,20 EUR, Auslagen von 20,00 EUR, Mehrwertsteuer von 320,15 EUR) zuzüglich der Gerichtskosten von 885,00 EUR, sodass insgesamt 4.895,30 EUR vom Mandanten zu tragen sind.
Rz. 364
Hinzu kommen ferner Auslagen für Zeugen oder, wenn das Einholen eines (teuren) Sachverständigengutachtens erforderlich sein sollte, dessen Gebühren und Auslagen.
Rz. 365
Grundsätzlich muss aber in Erwägung gezogen werden, dass das Gerichtsverfahren – bei einem berufungsfähigen Streitwert von über 600,00 EUR – zwei Instanzen durchläuft, speziell wenn zwar die erste Instanz gewonnen wurde, die Gegenseite aber Berufung einlegt und in zweiter Instanz gewinnt. Unterliegt eine Partei am Schluss ganz, werden gewöhnlich die Kosten des gesamten Rechtsstreits der unterliegenden Partei auferlegt. Das bedeutet, dass diese Partei sämtliche entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und sonstig angefallene Auslagen (insbesondere für Beweisaufnahmen) zu tragen hat. Also muss das Kostenrisiko für zwei Instanzen einkalkuliert werden.
Rz. 366
Fortführung des Berechnungsbeispiels (Streitwert: bis 13.000,00 EUR)
Eigene Anwaltskosten |
|
1. Instanz |
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1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG |
865,80 EUR |
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG |
799,20 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG |
20,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG |
320,15 EUR |
Summe |
2.005,15 EUR |
2. Instanz |
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1,6 Verfahrensgebühr, Nr. 3200 VV RVG |
1.065,60 EUR |
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3203 VV RVG |
799,20 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG |
20,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG |
358,11 EUR |
Summe |
2.242,91 EUR |
Gesamtsumme der eigenen Anwaltskosten |
4.248,06 EUR |
Fremde Anwaltskosten |
4.248,06 EUR |
Gerichtskosten erster Instanz (3fach) |
885,00 EUR |
Gerichtskosten zweiter Instanz (4fach) |
1.180 EUR |
Prozesskostenrisiko insgesamt |
10.561.12 EUR |
Rz. 367
Bei kleineren Streitwerten kann demgemäß das Prozesskostenrisiko größer sein als das materielle Interesse am Verfahrensausgang. Bei höheren Streitwerten fallen die Kosten/Gebühren im Verhältnis zum Wert allerdings wesentlich ab. Die Kosten-/Gebührentabellen sind insoweit degressiv.