Rz. 177

Muster 5.11: Verbot auf Entfernung/Gebot, entfernten Hausrat zurückzuschaffen

 

Muster 5.11: Verbot auf Entfernung/Gebot, entfernten Hausrat zurückzuschaffen

[Zuständigkeit:]

Familiengericht

[falls noch keine Ehesache anhängig ist, Familiengericht der Ehewohnung, § 201 Nr. 2 FamFG]

[Rubrum:]

Beteiligtenbezeichnung

[Antrag:]

im Wege der einstweiligen Anordnung gem. §§ 49 ff. FamFG – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – dem Antragsgegner bei Meidung eines höchstzulässigen Zwangsgeldes bzw. Zwangshaft aufzugeben,

[Entfernungsverbot:]

den Haushaltsgegenstand _________________________ [genaue Bezeichnung, Standort] aus der ehelichen Wohnung im Hause _________________________ zu entfernen.

[oder Rückschaffung:]

den/die aus der ehelichen Wohnung am _________________________ entfernten Haushaltsgegenstand/Haushaltsgegenstände _________________________ [genaue Bezeichnung] in die eheliche Wohnung im Hause _________________________ zurückzuschaffen und nach der Rückschaffung die ungehinderte Mitbenutzung zu gewährleisten.

[oder Nutzungsüberlassung:]

die innerhalb der Wohnung befindlichen Haushaltsgegenstände _________________________ [genaue Bezeichnung, Standort] zur Mitbenutzung zu überlassen und den ungehinderten Zugang zu den Geräten _________________________ [genaue Bezeichnung, Standort] zu gewährleisten [z.B. Telefon/Fernseher/Waschmaschine/Trockner etc.].

Begründung

Statustatsachen

Eheleute, getrenntlebend

Sachverhaltsdarstellung, ggf. verbotene Eigenmacht des Antragsgegners, ggf. Darstellung der drohenden Veräußerungsabsicht

Darstellung des Regelungsbedürfnisses der Notwendigkeit der Mitbenutzung bzw. Überlassung der Haushaltsgegenstände zum Gebrauch (Trockner notwendig bei Kleinkindern; Pkw notwendig für Schulfahrten bei Kindern etc.)

Zugehörigkeit der Sache zum ehelichen Hausrat

Glaubhaftmachung der Sachdarstellung durch eidesstattliche Versicherung

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