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Beispiele aus der umfangreichen Judikatur zum Anscheinsbeweis, denen besondere Relevanz für die Praxis zukommt:

Kommt ein Kraftfahrer ohne erkennbaren Grund auf die Gegenfahrbahn, spricht der Anscheinsbeweis für sein Verschulden.[153]
Der Anscheinsbeweis ist erschüttert, wenn eine Behinderung durch ein anderes Fahrzeug bewiesen wird.[154]
Fährt ein Kraftfahrer gegen einen Baum, weil er bei Dunkelheit Rehen, die sich am rechten Fahrbahnrand befanden, nach links ausgewichen ist, liegt keine Anscheinsbeweislage für sein Verschulden vor.
Kommt es auf einer Kreuzung oder an einer Straßeneinmündung zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge, spricht der Anscheinsbeweis für eine Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen.[155]
[153] BGH VersR 1986, 344.
[154] OLG Köln VersR 1982, 708; OLG Hamm NJW-RR 1997, 24.
[155] BGH NJW 1964, 1371; BGH NJW 1982, 2668.

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