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Die Angebote der Banken im Private Banking umfassen alle Facetten der Finanz- und Beratungsdienstleistungen des Banken-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfts. Es werden individuelle Produktlösungen entwickelt und Dienstleistungen wie z.B. die Hausverwaltung oder die Immobilienvermittlung angeboten. Es etablierte sich der Best Advice Ansatz[61] für die Selektion von Produktlieferanten. Die Private Banking Einheiten zeichnen sich durch ein hohes Dienstleistungsniveau und fachliche Qualifikation der Mitarbeiter aus, die fester Ansprechpartner für ihre Kunden und zugleich Koordinator für Spezialfragen sind. Diese Beratungssituation symbolisiert sich in der Positionsbeschreibung des Client Relationship Managers (CRM). Rechts- und Steuerberatung gehören nicht zuletzt vor dem Hintergrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nicht zum Dienstleistungsangebot des Private Banking. Auch immaterielle Vermögenswerte werden regelmäßig nicht betreut. Die Eintrittsschwelle liegt bei ca. 250 TEUR liquidem Vermögen oder einem Jahreseinkommen von mindestens 100 TEUR. Damit werden die Dienstleistungsangebote des Banking Banking auch für den Testamentsvollstrecker interessant, der sich im Bereich der Vermögensanlage nicht spezialisiert hat.[62]

[61] Best Advice bedeutet wörtlich beste Beratung. Gemeint ist die Auswahl des auf die Kundensituation am besten zugeschnittenen Produktbündels und Auswahl des unter Kosten-Ertragsgesichtspunkten besten Angebots innerhalb der Vergleichsgruppe (best select).
[62] Werden die Dienstleistungen des Private Banking nicht gesondert vergütet, sondern mit den üblichen Gebühren für die Wertpapierverwaltung abgegolten, sollte diese Form der Nutzung berufsmäßiger Dienste Dritter sich auch nicht schmälernd auf das Testamentsvollstreckerhonorar auswirken.

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