Rz. 71

Legt man das durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz geänderte Verjährungsrecht zugrunde (§ 197 Abs. 2 BGB), läuft die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Jahresende der Fälligkeit.[50] Die Frist ist um 1 Jahr verkürzt.

 

Rz. 72

 

Beispiel 5.8

Der Verdienstausfall ist fällig am 15.3.2000. Verjährung tritt am Jahresende 3 Jahre später ein, also mit Ablauf des 31.12.2003.

[50] Entstehung meint i.d.R. Fälligkeit.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?