Rz. 138

Die Beschwerde ist das Rechtsmittel gegen

grundsätzlich alle nicht in Form von Urteilen ergehenden Entscheidungen des VG bzw. des Vorsitzenden, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist;
ausnahmsweise in den in § 152 VwGO genannten Fällen auch Entscheidungen des OVG/der VGH. Ansonsten gilt der Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen des OVG/VGH, der eine Verkürzung des Verfahrens und die Entlastung des BVerwG bezweckt.

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