Rz. 138
Die Beschwerde ist das Rechtsmittel gegen
▪ | grundsätzlich alle nicht in Form von Urteilen ergehenden Entscheidungen des VG bzw. des Vorsitzenden, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist; |
▪ | ausnahmsweise in den in § 152 VwGO genannten Fällen auch Entscheidungen des OVG/der VGH. Ansonsten gilt der Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen des OVG/VGH, der eine Verkürzung des Verfahrens und die Entlastung des BVerwG bezweckt. |
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