§ 1 Einleitung
Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, deutscher Staatsangehöriger, errichte folgendes Testament.
§ 2 Testierfreiheit, Güterstand
Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieser Verfügung von Todes wegen gehindert bin. Vorsorglich hebe ich alle bisher von mir errichteten Testamente auf.
Ich lebe in zweiter Ehe mit Frau _________________________. Aus meiner ersten Ehe mit Frau _________________________ sind drei Kinder
a) |
mein Sohn _________________________, geb. am _________________________, und |
b) |
mein Sohn _________________________, geb. am _________________________, sowie |
c) |
meine Tochter _________________________, geb. am _________________________, |
hervorgegangen. Weitere Kinder, auch aus der zweiten Ehe, habe ich nicht.
Mit meiner zweiten Frau lebe ich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
§ 3 Erbeinsetzung
Zu meinen alleinigen Vollerben setze ich meine drei Kinder aus erster Ehe zu jeweils gleichen Teilen ein.
Zu Ersatzerben bestimme ich jeweils die Abkömmlinge meiner Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung, wiederum ersatzweise soll Anwachsung eintreten.
§ 4 Rentenvermächtnis
Meine zweite Ehefrau _________________________, geb. am _________________________, erhält im Wege des Vermächtnisses eine lebenslange monatliche Leibrente in Höhe von _________________________ EUR, beginnend am Fünften des auf meinen Tod folgenden Monats. Die Rente soll ausdrücklich nicht wertgesichert sein, es handelt sich um einen Festbetrag.
Zur Sicherung der Leibrente ist zugunsten der Rentenberechtigten auf dem Grundstück _________________________ eine Reallast gemäß §§ 1105 ff. BGB einzutragen.
§ 5 Wohnungsrechtsvermächtnis
Meine zweite Ehefrau erhält zudem im Wege des Vermächtnisses das lebenslange unentgeltliche Wohnungsrecht an der Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß meines Hauses in der _________________________straße in _________________________, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________, Blatt _________________________. Das Wohnungsrecht umfasst auch die alleinige Benutzung des Kellerraums am Ende des Flurs rechts gelegen. Es berechtigt zur Mitbenutzung aller dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Hausbewohner dienenden Einrichtungen und Anlagen, insbesondere des Waschmaschinenraums und des Trockenraums.
Die Berechtigte darf in Abweichung zu § 1093 Abs. 2 BGB auch dritte Personen mit in die Wohnung aufnehmen; eine Vermutung ist allerdings unzulässig.
Der Eigentümer ist zur Instandhaltung verpflichtet. Er trägt die außergewöhnlichen Erhaltungskosten. Die gewöhnlichen Ausbesserungskosten sowie die Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser und Gas trägt die Berechtigte dagegen selbst.
Das Wohnungsrecht ruht, wenn die Berechtigte die Räume verlässt.
Die Kosten der Vermächtniserfüllung trägt die Berechtigte jeweils selbst.
Fällt meine Ehefrau vor oder nach dem Erbfall weg, so wird ein Ersatzvermächtnisnehmer, entgegen jeder anders lautenden gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- oder Auslegungsregel, nicht benannt.
Die Vermächtnisnehmerin ist an etwaigen Pflichtteilslasten entgegen § 2318 BGB nicht zu beteiligen.
§ 6 Testamentsvollstreckung
Ich bestimme meine zweite Ehefrau _________________________ zur Testamentsvollstreckerin mit der einzigen Aufgabe, sich ihre Vermächtnisse selbst zu erfüllen. Eine Vergütung soll sie für ihre Tätigkeit nicht erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift