Rz. 61

Wenn die Arbeitseinkünfte des Arbeitnehmers aufgrund eines DBA nicht der Besteuerung im Inland unterliegen, kann der Arbeitgeber erst dann auf einen Lohnsteuerabzug verzichten, wenn das inländische Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag eine Freistellungsbescheinigung ausgestellt hat (§ 39b Abs. 6 EStG, R 39b.10 LStR). Die Voraussetzungen für die Erteilung der Freistellungsbescheinigung müssen im Zeitpunkt ihrer Erteilung vorliegen. Es besteht aber die Möglichkeit der Erteilung unter Widerrufsvorbehalt. Die Bescheinigung muss von dem Arbeitgeber als Beleg zu dem Lohnkonto (§ 41 Abs. 1 EStG) aufbewahrt werden.

 

Rz. 62

Die Haftung des Arbeitgebers bei fehlender (vgl. FG München v. 24.2.1978, EFG 1978, 327; BFH v. 22.10.1986, BStBl II 1987, 171) oder fehlerhafter (BFH v. 18.1.1981, BStBl II 1981, 801) Freistellungsbescheinigung wird von der Rspr. grds. abgelehnt. Der Arbeitnehmer genießt aber aus einer fehlerhaften Freistellungsbescheinigung keinen Vertrauensschutz (BFH v. 13.3.1985, BStBl II 1985, 500).

 

Rz. 63

Für den Fall, dass die Freistellungserklärung erst im Laufe des Kalenderjahres erteilt wird, kann der Arbeitgeber gem. § 41c EStG überzahlte Lohnsteuer an den Arbeitnehmer erstatten. Nach Ablauf des Kalenderjahres ist aber zu beachten, dass es gem. § 42b Abs. 1 Nr. 6 EStG dem Arbeitgeber untersagt ist, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Eine Veranlagung des Arbeitnehmers ist aber gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG möglich.

 

Rz. 64

Die im Ausland bezogenen steuerfreien Einkünfte unterliegen bei der Veranlagung im Inland dem Progressionsvorbehalt (vgl. Art. 23A Abs. 3 OECD-MA; § 32b Abs. 2 EStG; BMF-Schreiben v. 3.5.2018, BStBl I 2018, 643). Sie werden nach deutschen steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelt. Demnach sind die für die Erzielung der ausländischen Einkünfte aufgewendeten Ausgaben als Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. Ley, KÖSDI 1996, 10788, 10795). Wenn die Werbungskosten den steuerfreien ausländischen Arbeitslohn übersteigen, finden die überschüssigen Beträge i.R.d. sog. Negativen Progressionsvorbehaltes Berücksichtigung (BFH v. 29.4.1992, BStBl II 1993, 149).

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