Rz. 23

Zum 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetz in Kraft getreten, das die Rechte der Betreuten stärkt.

Die im Bürgerlichen Gesetzbuch in den betreuungsrechtlichen Regeln (§§ 1814 ff. BGB) festgelegten Entscheidungen darf der Betreuer nicht ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts treffen.

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