Verhandelt am _________________________
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
…
erscheint
Herr A _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
ausgewiesen durch _________________________.
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienene bat den Notar um die Beurkundung einer
Generalvollmacht
und erklärte zu notariellem Protokoll:
Hierdurch bevollmächtige ich, meine Ehefrau, Frau A _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________,
mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Diese Vollmacht kann für einzelne, von dem Bevollmächtigten zu bestimmende Rechtsgeschäfte übertragen werden.
Die Bevollmächtigte ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen und als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Vollmacht soll durch meinen Tod nicht erlöschen.
Der Bevollmächtigten ist eine Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.
Die Vollmacht wird zeitlich beschränkt auf die Zeit vom _________________________ bis zum _________________________ (13 Monate).
Der Notar hat den Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Vollmacht abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Der Erschienene ist sich der Tragweite der Vollmacht bewusst und wünscht gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.
Das Protokoll ist den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben: