Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Rz. 66
Grundsätzlich besitzt der Postfachinhaber automatisch alle zur Verfügung stehenden Rechte in seinem beA. Er ist gem. § 23 Abs. 2 S. 1 RAVPV berechtigt, weiteren Personen Zugang zu seinem beA zu gewähren. Sofern diese Personen nicht selbst über ein beA verfügen, hat der Postfachinhaber für diese Personen zunächst ein Zugangskonto anzulegen, § 23 Abs. 2 S. 2 RAVPV. Diese neuen Nutzer erhalten aber kein eigenes beA, insofern kann der Begriff "Zugangskonto" in § 23 Abs. 2 S. 2 RAVPV falsch verstanden werden. Es handelt sich dabei vielmehr um ein Benutzerprofil, das zunächst angelegt wird. Der Zugang dieser Personen erfolgt dann über dieses Profil unter Verwendung eines ihnen zugeordneten Zugangsmittels, einem Zertifikat (Sicherheits-Token) und einer zugehörigen Zertifikats-PIN.
1. Rollen- und Rechtevergabe an Kanzleimitarbeiter
Rz. 67
Dem beA eines Postfachinhabers zugeordnete Mitarbeiter erhalten bei Zuordnung zu einem bestimmten beA grundsätzlich das Recht 01 "Nachrichtenübersicht öffnen" zugewiesen. Einem Anwaltskollegen, der im beA eines Kollegen berechtigt wird, können alle Rechte auch ohne das Recht 01 "Nachrichtenübersicht öffnen" zugewiesen und sie können für ihn aktiviert werden. Ein in einem Postfach zugeordneter Anwaltskollege erhält ebenfalls die Rolle "Mitarbeiter". Im Gegensatz zum "echten" Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei hat der Anwaltskollege in der Benutzerverwaltung in der Spalte "Anwaltseigenschaft" den Eintrag "Ja". Kanzleimitarbeitern, wie z.B. ReFas, ReFaWis, Assistenten etc. (solchen ohne Anwaltseigenschaft), wird in dieser Spalte vom beA-System ein "Nein" zugewiesen.
Rz. 68
Dem Mitarbeiter/Anwaltskollegen können verfügbare Rollen und aus dem Rechtekatalog beliebige Rechte – auch zeitlich beschränkt – zugeordnet werden. Vergebene Rollen oder Rechte können auch wieder entzogen werden. Wird ein vergebenes Recht zeitlich beschränkt, wird der Zeitpunkt der ersten Anwendbarkeit dieses Rechts und der Zeitpunkt, zu dem das Recht wieder automatisch erlischt, bei der Rechtevergabe bestimmt. Das angegebene Datum ist dabei jeweils ein inklusives Datum. Der genannte Tag ist im zeitlichen Fenster enthalten. Werden einem Mitarbeiter/Anwaltskollegen neue Rechte zugeordnet oder entzogen, wird die neue Konstellation der Rechte erst bei der nächsten Einwahl ins beA-System des Postfachinhabers wirksam. War der Mitarbeiter/Anwaltskollege während der Rechtevergabe im beA-System eingewählt, ändert sich bis zur Neuanmeldung bzgl. der alten Rechtekonstellation nichts.
Rz. 69
Abb. 13: Rechte- und Rollenvergabe
Rz. 70
Die Rechte- und Rollenvergabe erfolgt durch Öffnen des Registers "Einstellungen" (1) und dort durch Klick auf das erscheinende Register "Postfachverwaltung" (2) im Bereich "Benutzerverwaltung" (3). Aus der Reihe der Nutzer, die in der dann erscheinenden Liste dargestellt werden, wird der zu bearbeitende Nutzer durch Klick in die Zeile des Eintrags ausgewählt. Der ausgewählte Nutzer/die ausgewählte Zeile hebt sich farblich von den anderen Einträgen ab (4). Durch Klick auf den Button "Rechte & Rollen verwalten" (5) erscheint die Darstellung der "Rechte- und Rollen-Zuordnung eines Benutzers verwalten".
Rz. 71
Abb. 14: Rechte- und Rollen-Zuordnung für einen Benutzer (hier: Mitarbeiterin Hanna Hurtig)
Rz. 72
In der daraufhin sich öffnenden Seiten-Darstellung der Übersicht der Rechte- und Rollen-Zuordnung für den zuvor ausgewählten Nutzer kann durch Anhaken der zu bearbeitenden Rolle, hier Mitarbeiter (1), welcher diese Rolle im Postfach von RAin Dr. Anna Achtsam ausüben kann, entweder ein neues Recht (2), eine neue Rolle (3) zugeordnet, die Rechte/Rollen geändert (4) oder die Rechte/Rolle (5) entzogen werden.
Rz. 73
Abb. 15: Rolle einem Benutzer zuordnen
Rz. 74
Durch Klick auf den Button "Neue Rolle zuordnen" (Rdn 71, Abb. 14, Punkt 3) gelangt man in den Dialog "Benutzer eine Rolle zuweisen" (1). Hier kann das Postfach, dem der Mitarbeiter mit einer neuen Rolle zugeordnet werden soll, ausgewählt werden (2). Als Rollen (3) stehen einem Mitarbeiter (durch Klick auf das Dropdown-Feld) die Rolle "Mitarbeiter" (4) zur Verfügung. Die zusätzlich ausgewiesene und auswählbare Rolle Zustellungsbevollmächtigte(r)“ (5) macht für die Vergabe an einen Kanzleimitarbeiter keinen Sinn; denn rechtlich orientiert sich die Zustellungsbevollmächtigung an § 30 BRAO i.V.m. § 25 RAVPV.
Rz. 75
Abb. 16: Rechtezuordnung
Rz. 76
Wenn die richtige Rolle eines Mitarbeiters in einem bestimmten Postfach zugeordnet ist oder eine Rolle neu hinzugefügt wurde, kann die Vergabe der Rechte erfolgen (Rdn 71, Abb. 14, Punkt 2). In diesem Fenster wird das zuvor gewählte Postfach, für das die Rechte des Mitarbeiters gelten sollen, an dieser Stelle unveränderbar (1) und die gewählte Rolle, ebenfalls unveränderbar an dieser Stelle (2), angezeigt. Über das Dropdown-Feld Recht (3) kann jedes zu vergebende Recht ausgewählt werden. Es kann eine Mehrfachauswahl (4) von zu vergebenden Rechten durchgeführt werden (Auswahl durch Anhaken der jeweiligen Check-Box), die dann alle gleichzeitig auf den Mitarbeite...