An
1. |
_________________________ (den Drittschuldner) |
2. |
_________________________ (den Schuldner) |
In der Zwangsvollstreckungssache
_________________________ ./. _________________________
steht dem Gläubiger gegen den Schuldner aus dem _________________________ (Titel) vom _________________________, Az: _________________________ die aus der anliegenden Forderungsaufstellung ersichtliche Gesamtforderung zu.
Wegen der bezeichneten Gesamtforderung steht die Pfändung der angeblichen Forderung des Schuldners gegen _________________________ (Drittschuldner) als Drittschuldner auf Zahlung des gesamten, auch künftigen Arbeitseinkommens, im Sinne des § 850 Abs. 2 bis 4 ZPO, gleich wie es benannt ist, einschließlich des Geldwertes von Sachbezügen sowie der aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erworbenen Ansprüche bevor.
Die beabsichtigte Pfändung umfasst insbesondere auch Ansprüche
1. |
aus Mitarbeiter- oder Handelsvertreterverträgen sowie aus Abfindungsvergleichen |
2. |
auf Zahlung von Dienst- und Versorgungsbezügen, Dienstlöhnen, Ruhegeldern und ähnlichen nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte Einkünfte |
3. |
Hinterbliebenenbezüge |
4. |
sonstige Vergütungen für geleistete Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen |
5. |
auf Zahlung von Bezügen zum Ausgleich von Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses |
6. |
auf Zahlung von Renten, die aufgrund von Versicherungsverträgen gewährt werden, wenn diese Verträge zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind |
7. |
auf Zahlung verschleierten Arbeitseinkommens nach § 850h Abs. 1 ZPO |
8. |
auf Zahlung einer angemessenen Vergütung nach § 850h Abs. 2 ZPO |
9. |
auf Durchführung des (Arbeitgeber-) Lohnsteuerjahresausgleichs sowie Kirchensteuerjahresausgleichs für das Kalenderjahr _________________________ und alle fortlaufenden Kalenderjahre sowie auf Auszahlung des als Überzahlung jeweils auszugleichenden Erstattungsbetrages |
10. |
auf Kurzarbeitergeld nach § 169 ff. SGB III |
11. |
auf Insolvenzgeld (§§ 183, 188, 189 InsO) |
12. |
auf Zahlung eines Entgeltes zur Abgeltung des Urlaubsanspruches, § 7 Abs. 4 BUrlG |
13. |
auf Zahlung einer Abfindung anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. |
Hierdurch benachrichtige ich Sie als Drittschuldner von der bevorstehenden Pfändung mit der Aufforderung, nicht mehr an den Schuldner zu zahlen. Ich bitte zur Vermeidung weiterer Kosten, schon jetzt die Auskunft gemäß § 840 ZPO zu erteilen.
Zugleich benachrichtige ich hierdurch den Schuldner, verbunden mit der Aufforderung, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere deren Einziehung, zu enthalten.
Auf die Wirkungen des § 845 Abs. 2 ZPO weise ich hin.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt