Rz. 22

Eine Erbenfeststellungsklage des Erbanwärters kann im Grundsatz auch gegen einen Nachlasspfleger erhoben werden, wenn die Voraussetzungen des § 256 ZPO gegeben sind.[27]

 

Hinweis

Seit 1.1.2023 gilt neues Pflegschaftsrecht.[28]

[28] Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl I 2021, 882). Siehe DNotZ 2021, 482; Zimmermann, ZEV 2022, 580.

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