Rz. 497

Führt der RA nach Prüfung der Erfolgsaussichten das Rechtsmittelverfahren, so erhält er die Gebühr nicht gesondert. Die "Prüfungsgebühr" wird auf die im Rechtsmittelverfahren entstehende Verfahrensgebühr angerechnet. Post- und Telekomentgelte werden nicht angerechnet, da die Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG ausdrücklich nur die Anrechnung der Gebühr auf eine Gebühr bestimmt.

 

Beispiel:

Der RA berät den Auftraggeber über die Erfolgsaussichten der Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein erstinstanzliches Urteil. Der Auftraggeber ist zur Zahlung von 10.000 EUR verurteilt worden. Der RA rät wegen 5.000 EUR von der Einlegung der Berufung ab. Wegen 5.000 EUR legt er Berufung ein. Da alle Tatbestandsmerkmale des § 14 RVG durchschnittlich waren, bestimmt der RA den Rahmen der Gebühr der Nr. 2100 VV RVG mit 0,75. Die Vergütungsberechnung lautet:

Berechnet gem. §§ 2 Abs. 2, 13, 14 RVG

 
0,75 Prüfung Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Nr. 2100 VV RVG 227,25 EUR

Gegenstandswert: 10.000,00 EUR, Anrechnung gem. Nr. 2100 Satz 2 VV RVG durchgeführt

 
1,6 Verfahrensgebühr Berufungsverfahren gem. Nr. 3200 VV RVG 484,80 EUR

Gegenstandswert: 5.000,00 EUR

 
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Nr. 7002 VV RVG 40,00 EUR

Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen i.H.v. 2 × 20,00 EUR

 
Zwischensumme netto 751,65 EUR
 

Rz. 498

 

Praxistipp:

Sie können Streitereien zu der Frage, ob Ihnen ein gesonderter Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussichten erteilt wurde, vermeiden. Sie können sich diesen Auftrag gleich zu Beginn des Mandatsverhältnisses erteilen lassen (s. Auftragsbestätigung unter § 7 Rdn 85). Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Auftraggeber bei Vorlage der Entscheidung auf die sich ergebenden Folgen hinweisen.

 

Rz. 499

Muster 8.40: Kurzbelehrung Vergütungsfolge bei Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

 

Muster 8.40: Kurzbelehrung Vergütungsfolge bei Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Anrede,

anliegend überreichen wir Ihnen die Kopie der Ausfertigung des Urteils (Beschlusses _________________________) vom _________________________ des Gerichts zum AZ _________________________.

Wie Sie der Anlage entnehmen können, ist die Angelegenheit bedauerlicherweise nicht zu Ihren Gunsten entschieden worden.

Das Urteil (der Beschluss) kann mit der Berufung/sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist zur Anfechtung des Urteils (Beschlusses) beträgt _________________________. Das Rechtsmittel muss bis zum _________________________ begründet werden. Das Rechtsmittel kann nur durch einen beim LG (OLG) zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Wird das Urteil/der Beschluss nicht angefochten, erwächst die Entscheidung in die sogenannte Rechtskraft und kann nicht mehr abgeändert werden.

Bitte nehmen Sie möglichst zeitnah zu uns Kontakt auf, um das weitere Vorgehen, insbesondere auch das Kostenrisiko eines Rechtsmittelverfahrens, zu besprechen. Ohne Ihre ausdrückliche Weisung werden wir – auch nicht zur Fristwahrung – aus Kostengründen das Rechtsmittel nicht einlegen. Eine Kontaktaufnahme ist vor Fristablauf, d.h. spätestens bis zum _________________________ erforderlich.

Bereits jetzt müssen wir darauf hinweisen, dass für eine Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels durch uns nach den zwingenden Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Gebühren und sogenannte Auslagen entstehen. Die für die Prüfung der Erfolgsaussichten entstehenden Gebühren werden allerdings für den Fall der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens auf die im Rechtsmittelverfahren entstehenden Gebühren angerechnet und bleiben nicht neben den Gebühren des Rechtsmittelverfahrens bestehen.

Wir bitten Sie daher bereits jetzt um Rücksendung der beigefügten Auftragsbestätigung für die Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und um telefonische Kontaktaufnahme.

Bei Zahllast des Auftraggebers noch ein Hinweis zur Zwangsvollstreckung/Sicherheitsleistung etc.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Grußformel

 

Rz. 500

 

Hinweis:

Dieses Muster können Sie nicht auf alle Rechtsmittel übertragen, s. die Ausführungen unter Rdn 559 ff. zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision und Singularzulassung.

 

Rz. 501

Muster 8.41: Auftragsbestätigung zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

 

Muster 8.41: Auftragsbestätigung zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Auftragsbestätigung:

 
Hiermit beauftrage ich _________________________
  (nachstehend der Auftraggeber genannt)
  _________________________
  (nachstehend die Rechtsanwälte genannt)

mit der Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels wegen der Anfechtung des Urteils (des Beschlusses) des _________________________ Gerichts _________________________ vom _________________________ zum Aktenzeichen _________________________.

Sollte die Prüfung der Erfolgsaussichten ergeben, dass das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, beauftrage ich die Rechtsanwälte mit der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens.

 
______________...

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