Rz. 561

Hat die Rechtsschutzversicherung Kostendeckungszusage für das erstinstanzliche Verfahren und das Berufungsverfahren erteilt, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass für das Revisionsverfahren auch eine Kostenübernahme erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Rdn 502 muss bei der Rechtsschutzversicherung erneut um Kostendeckung nachgesucht werden. Grds. ist die Tätigkeit gegenüber der Rechtsschutzversicherung eine besondere Angelegenheit, die einen eigenen Vergütungsanspruch auslöst, aber auch hier ist es erforderlich, dass der Auftraggeber den entsprechenden Auftrag erteilt.

 

Rz. 562

Sinnvoll ist es hier, dass der Auftraggeber den Revisionsanwalt mit der weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung beauftragt. Nur der Revisionsanwalt wird der Rechtsschutzversicherung mitteilen können, wie er das Rechtsmittel begründen wird. Je eher hier die Abgabe der Angelegenheit an den BGH-Anwalt erfolgt, umso schneller hat der Auftraggeber Sicherheit darüber, mit welchem Eigenanteil er wird rechnen müssen.

 

Rz. 563

Üblicherweise zahlt die Rechtsschutzversicherung (s. Rdn 322) die Kosten für die Hinzuziehung eines zweiten RA, wenn der Auftraggeber mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt wohnt (§ 2a Abs. 1 Satz 3 ARB 75/§ 5 Abs. 1 lit a Satz 1 ARB 2000). Allerdings ist damit zu rechnen, dass es erhebliche Auseinandersetzungen geben wird, wenn der sog. Verkehrsanwalt (und damit im Ausgangsfall Ihre Kanzlei) einen Termin wahrnimmt und Reisekosten- sowie Abwesenheitskosten verlangt.

 

Rz. 564

Wenn Sie bei der Rechtsschutzversicherung Ihres Auftraggebers um Kostenübernahme bitten wollen, könnte dies wie folgt formuliert werden:

Muster 8.48: Kostendeckungsanfrage Revisionsverfahren

 

Muster 8.48: Kostendeckungsanfrage Revisionsverfahren

Anrede,

wie Sie dem in der Anlage beigefügten Urteil des Berufungsgerichts vom _________________________ zum Aktenzeichen _________________________ entnehmen können, hat das Berufungsgericht die Revision zugelassen.

Wir können am BGH nicht auftreten. Da Ihr Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt wohnt, bitten wir Sie um Kostendeckungszusage für unsere Tätigkeit als Korrespondenz- (oder Verkehrs-) anwälte. Der Prozessbevollmächtigte wird das Revisionsverfahren führen, die erforderlichen Schriftsätze fertigen und auch die Termine wahrnehmen.

Wegen der aus der Zulassung der Revision ersichtlichen grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit beabsichtigen wir, ebenfalls den Gerichtstermin wahrzunehmen. Auch hierfür bitten wir um Kostendeckungszusage.

Wegen der Kürze der Revisionsfrist bitten wir um Ihre abschließende Stellungnahme bis zum

_________________________ (Datum)

hier eingehend.

Bei dieser Gelegenheit bitten wir ebenfalls um Kostendeckung für das Revisionsverfahren. Das Berufungsgericht hat durch die Zulassung der Revision deutlich gezeigt, dass nicht auszuschließen ist, dass das Berufungsurteil durch den BGH aufgehoben wird. Wie das Rechtsmittel im Einzelnen begründet wird, wird Ihnen dann der BGH-Anwalt mitteilen.

Grußformel

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