Rz. 12
▪ | Der Aufhebungsvertrag darf zwingende Kündigungsschutzvorschriften nicht umgehen. | ||||||||||||
▪ | Aufklärung durch den Arbeitgeber bzgl. der Rechtswirkungen und -folgen der Vereinbarung (str., ob erforderlich, und wenn ja, wie weit die Erklärung zu gehen hat; Sonderkündigungsschutz beachten: Schwerbehinderung, Schwangerschaft). | ||||||||||||
▪ | Mitglieder der Auszubildendenvertretung können einen Aufhebungsvertrag nur in den letzten sechs Monaten ihrer Ausbildung begründen. | ||||||||||||
▪ | Formelle Erfordernisse:
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▪ | Herausgabe von Firmeneigentum, EDV, Schlüssel, Firmenausweisen oder/und Berufsbekleidung. | ||||||||||||
▪ | Hinweise auf Verpflichtung zur Arbeitslosmeldung. |
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