Rz. 466
Mehrere Angelegenheiten können auch dann vorliegen, wenn der Anwalt aus demselben Schadensereignis sukzessive beauftragt wird, die Schäden an verschiedenen Fahrzeugen zu regulieren (AG Herborn AGS 2003, 447 m Anm. N. Schneider = zfs 2003, 361).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen