Rz. 362

Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

 

Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

An das

Landgericht

– Zivilkammer –

_________________________

Klage

des _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

_________________________

– Beklagter –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:

1. Es wird festgestellt, dass der Kläger Alleinerbe des am _________________________ in _________________________ verstorbenen, zuletzt in _________________________ wohnhaft gewesenen Herrn _________________________ geworden ist.
2.

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen

a) über den Bestand des Nachlasses des in Ziff. 1 näher bezeichneten Erblassers zum Stichtag _________________________, einschließlich der Surrogate und gezogenen Nutzungen und
b) über den Verbleib der Nachlassgegenstände.
3. Für den Fall, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden sein sollte, wird der Beklagte weiter verurteilt, zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Angaben so vollständig gemacht hat, wie er dazu im Stande ist.
4. Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger die sämtlichen zum Nachlass des in Ziff. 1 bezeichneten Erblassers gehörenden Gegenstände, deren nähere Bezeichnung nach Auskunftserteilung durch den Beklagten erfolgen wird, herauszugeben.

Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung, zunächst bezüglich der Klaganträge Ziff. 1 und Ziff. 2 als Teilurteil.

Begründung:

I. Zulässigkeit

1. Zur örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts

Am _________________________ ist in _________________________ der zuletzt in _________________________ wohnhaft gewesene Herr _________________________ gestorben. Nach §§ 27, 12, 13 ZPO besteht der besondere Gerichtsstand der Erbschaft am letzten Wohnsitz des Erblassers.

Beweis: Beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde vom _________________________ – Anlage K 1 –

2. Feststellungsinteresse

Zwischen den Parteien ist streitig, wer von ihnen Alleinerbe des Erblassers geworden ist. Die Alleinerbfolge als Rechtsverhältnis i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO bedarf der Klärung. Es bleibt den Parteien überlassen, ob sie die Erbfolge im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens klären lassen oder durch Feststellungsklage (BGHZ 86, 41; NJW 1983, 277).

3. Stufenklage

Zwischen den Klageanträgen Ziff. 2 und Ziff. 3 besteht ein Stufenverhältnis im Sinne des § 254 ZPO.

4. Objektive Klagehäufung

Im Wege der objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO können die Stufenanträge Ziff. 2 und 3 mit dem Feststellungsantrag Ziff. 1 verbunden werden, weil für alle Anträge sowohl dasselbe Prozessgericht zuständig als auch dieselbe Prozessart zulässig ist.

II. Begründetheit

1. Sachverhalt

Der verwitwete und kinderlose Erblasser hat am _________________________ bei Notar _________________________ in _________________________ unter der Urkunden-Rolle Nr. _________________________ ein notarielles Testament errichtet, worin er den Beklagten, seinen Großneffen, zu seinem Alleinerben eingesetzt hat.

Dieses Testament wurde am _________________________ durch das Nachlassgericht _________________________ unter dem Az. _________________________ eröffnet. Der Beklagte war bei der Testamentseröffnung anwesend und hat sofort zu Protokoll des Nachlassgerichts die Annahme der Alleinerbschaft erklärt.

Etwa zwei Monate nach dieser Testamentseröffnung erhielt der Kläger vom ehemaligen Steuerberater des Erblassers, Herrn Dipl.-Kfm. _________________________, ein Schreiben vom _________________________, worin ihm dieser mitteilte, der Erblasser habe ihm vor etwa zwei bis drei Jahren einen Briefumschlag zur Verwahrung übergeben mit der Bitte, diesen erst nach seinem Tode zu öffnen. Durch ein Büroversehen sei die Öffnung des Umschlags erst jetzt erfolgt.

Dieser Umschlag enthielt ein privatschriftliches Testament, wonach das notarielle Testament vom _________________________ widerrufen und der Kläger zum Alleinerben eingesetzt wurde, weil sich der Beklagte seit Jahren nicht mehr um den Erblasser gekümmert hatte.

Der Steuerberater hat das Original des Testaments dem Amtsgericht _________________________ als Nachlassgericht übersandt. Dort wurde es am _________________________ unter dem Az. _________________________ in Anwesenheit des Klägers und des Beklagten eröffnet.

 
Beweis: a) Beglaubigte Abschrift des privatschriftlichen Testaments vom _________________________ – Anlage K 2 –
  b) Beglaubigte Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls vom _________________________ – Anlage K 3 –

Der Kläger hat die ihm d...

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