Rz. 1109

Beim Dreikontenmodell[1485] wird das Kapitalkonto II in zwei Konten untergliedert, sodass insgesamt drei Gesellschafterkonten geführt werden:

ein festes Kapitalkonto (Kapitalkonto I),
ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto II) und
ein Darlehenskonto (Privat- oder Verrechnungskonto).

Auf dem Kapitalkonto I wird die Einlage des Gesellschafters gebucht.

Auf dem Kapitalkonto II werden nur die nicht entnahmefähigen Gewinne und die Verluste gebucht.

Dagegen werden die entnahmefähigen Gewinne, die Entnahmen und Einlagen auf einem gesonderten Konto (Privat- oder Verrechnungskonto) verbucht. Dabei handelt es sich um ein echtes Forderungskonto.

 

Rz. 1110

Die getrennte Verbuchung der entnahmefähigen und der nicht entnahmefähigen Gewinne hat den Vorteil, dass stehen gelassene Gewinne nicht mit späteren Verlusten verrechnet werden und daher auch weiterhin entnommen werden können. Es kommt damit zu keiner Vermischung von Eigen- und Fremdkapital.

[1485] Zur Einordnung und Abgrenzung von Gesellschafterkonten im Dreikontenmodell s. OLG Stuttgart, 31.10.2012 – 14 U 19/12 (Az. NZB BGH II ZR 350/12), DStR 2013, 1138.

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