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Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren

 

Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________ Az: VI _________________________

In der Nachlasssache

_________________________

hier: Antrag von Frau _________________________ auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses,

erlässt das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – durch Richterin am Amtsgericht _________________________ am _________________________ folgenden

Beschluss:

I. Die Tatsachen, die zur Erteilung des von der Beteiligten _________________________ beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
II. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt. Die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses wird bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt.

Gründe:

I.

Folgt kurze Sachdarstellung mit Angabe des Antrages und der gegen diesen Antrag erhobenen Einwendungen.

II.

Folgt rechtliche Würdigung:

Zulässigkeit des Feststellungsbeschlusses, § 352e Abs. 2 FamFG

Begründetheit des Antrages.

z.B.

Das Testament vom 4.3.2018 ist unwirksam, weil der Erblasser bei seiner Abfassung nicht mehr testierfähig war. Die Beerbung des Erblassers richtet sich daher nach dem Testament vom 23.1.2017. Demnach ist die Beteiligte zu 1 _________________________ wirksam zur Testamentsvollstreckerin ernannt worden.

Dieser Beschluss stellt kein Testamentsvollstreckerzeugnis dar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde zulässig. Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht _________________________. Die Beschwerde kann nur beim Amtsgericht _________________________ eingelegt werden. Die Einlegung ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat zulässig. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Beschlusses. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das Nachlassgericht die Beschwerde zugelassen hat.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts eingelegt werden. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie soll begründet werden und die Tatsachen und Beweismittel benennen, auf die sie gestützt wird.

(Richterin am Amtsgericht)

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