Kurzbeschreibung
Muster eines Antrags auf Abtrennung einer Folgesache, hier Güterrecht. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Vorbemerkung
Muster eines Antrags auf Abtrennung einer Folgesache, hier Güterrecht. Das Ehescheidungsverfahren samt Folgesache ist seit einigen Jahren rechtshängig. Die Scheidungssache ist nun entscheidungsreif. Demgegenüber wird das Verfahren in der Folgesache noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Antrag auf Abtrennung von Folgesachen
An das Amtsgericht ...
– Familiengericht –
...
per beA
GeschZ ...
In der Familiensache
... (Vorname, Familienname)
gegen
... (Vorname, Familienname)
wegen Ehescheidung
beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers:
Die Folgesache Güterrecht wird abgetrennt.
Begründung:
Der Antrag auf Abtrennung der Folgesache Güterrecht wird auf § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG gestützt.
Aus dem Akteninhalt ergibt sich, dass das Ehescheidungsverfahren samt der Folgesache Güterrecht seit dem ... rechtshängig ist. Dies sind bis heute fast drei Jahre.
Die Ehescheidung ist entscheidungsreif. Die Beteiligten leben bereits mehr als drei Jahre getrennt. Darüber hinaus sind die Anrechte der Beteiligten zum Versorgungsausgleich geklärt. Aller Voraussicht nach wird das Verfahren in der Folgesache Güterrecht noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Nach dem lang andauernden Verfahren in der Auskunftsstufe mit der Erstattung des Gutachtens über ... wird die Folgesache Güterrecht voraussichtlich nicht vor Ablauf eines Jahres entscheidungsreif sein.
Die neue Lebenspartnerin des Antragstellers ist von diesem im fünften Monat schwanger.
Beweis: Ärztliches Attest der Frauenärztin Dr. med. ..., vom ..., in Kopie anbei
Der Antragsteller und seine neue Lebenspartnerin wollen möglichst bald heiraten, damit das Kind ehelich geboren wird.
Die gleichzeitige Entscheidung über die Folgesache Güterrecht würde den Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern, dass der Aufschub auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache Güterrecht eine unzumutbare Härte für den Antragsteller darstellen würde.
...
Demnach ist antragsgemäß zu entscheiden.
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin