Entscheidungsstichwort (Thema)

Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers für die Kosten eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer auch wegen der Kosten eines im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltend gemachten Weiterbeschäftigungsanspruchs Deckungsschutz zu gewähren.

 

Normenkette

ARB § 2 Abs. 1 Buchst. a, § 15 Abs. 1 Buchst. d

 

Fundstellen

Haufe-Index 604987

JurBüro 1986, 1053-1054 (ST1)

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