Entscheidungsstichwort (Thema)
Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers für die Kosten eines Weiterbeschäftigungsanspruchs
Leitsatz (redaktionell)
Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer auch wegen der Kosten eines im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltend gemachten Weiterbeschäftigungsanspruchs Deckungsschutz zu gewähren.
Normenkette
ARB § 2 Abs. 1 Buchst. a, § 15 Abs. 1 Buchst. d
Fundstellen
Haufe-Index 604987 |
JurBüro 1986, 1053-1054 (ST1) |
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