Nachgehend
Tenor
Der zu Protokoll des Notars … vom 25. August 1995 (UR-Nr. …) gestellte Erbscheinsantrag wird nach einem Nachlaßwert von 700.000,00 DM zurückgewiesen.
Die Antragsteller haben die gerichtlichen Kosten zu tragen und den Verfahrensbeteiligten deren außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Gründe
Die Antragsteller haben ursprünglich den Erbscheinsantrag zu notariellem Protokoll des Notar … vom 12. Dezember 1994 (UR-Nr. 1007 wie Bl. 3 ff I d.A.) gestellt, woraufhin das Gericht mit Verfügung vom 6. Januar 1995 (Bl. 8 Bd. I d.A.) als Verfahrensbeteiligte … angehört hat. Nachdem diese seinerzeit keine Einwendungen vorgebracht hatten, hat das Gericht den gemeinschaftlichen Erbschein vom 9. Februar 1995 (Bl. 12 Bd. 1 d.A.) erteilt. Zu jenem Zeitpunkt befand sich bei den Akten 9 IV 388/88, die jetzt das Aktenzeichen 9 IV 207 bis 209/95 AG Buxtehude tragen, lediglich das privatschrifliche Testament der Erblasserin mit Datum vom 15. März 1988 (Bl. 10 d.A. 9 IV 207 bis 209/95 AG Buxtehude). Auf die Mitteilung des Notar … vom 29. September 1994 zu dem Testamentsakten (Bl. 4 d.A. dort), ist zu 75 IV bis VI 2332/81 AG Hamburg eine Nachfrage gehalten worden, die unter dem 26. Oktober 1994 an das hiesige Nachlaßgericht mit der Bemerkung beantwortet worden ist, das gemeinschaftliche Testament der … vom 2. August 1981 enthalte nur eine gegenseitige Erbeinsetzung, weshalb eine erneute Eröffnung nicht erfolgt sei (Bl. 13 d.A. 9 IV 207–209/95 – hier –). Nach Erteilung des Erbscheins vom 09. Februar 1995 sind die notariellen Testamente vor dem Notar … vom 5. Juni und 30. Oktober 1996 (UR-Nr. 403 und 723/1986) nebst privatschriftlichen Schreiben der Erblasserin vom 30. Oktober 1986 bekannt und am 31. März 1995 vom Nachlaßgericht des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek eröffnet worden (Bl. 26–34 d.A. 9 IV 207–209/95 – hier –).
Daraufhin hat das Gericht an Notar … die Verfügung vom 2. u. 19. Juni 1995 (Bl. 15, 22 I d.A.) gerichtet und mit Beschluß vom 17. Juli 1995 (Bl. 28, 29 Bd. I.d.A.) den Erbschein vom 9. Februar 1995 eingezogen, woraufhin die Antragsteller zu notariellem Protokoll vom 25. August 1995 vor dem Notar … in Jork zu UR-Nr. 667/1995 einen neuerlichen Erbscheinsantrag gesellt haben (Bl. 44 I d.A.).
Für die Erblasserin war zu 111 VIII 8 K 1793 AG Hamburg im Jahre 1986 nach deren Krankenhausaufenthalt Bethanien in der Zeit vom 5. Mai bis 7. Juli 1986 (Bl. 99 Bd. I d.A.) eine Gebrechlichkeitspflegschaft angeordnet worden, die nach Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes zu 112 XVII K 170/93 AG Hamburg fortgeführt worden ist. Pfleger/Betreuer war seinerzeit Rechtsanwalt …. Mit der Antragstellerin Frau … die mit dem Antragsteller Peter Daniel verheiratet ist (von diesem aber mittlerweile getrennt lebt), schloß er für die Erblasserin den schriftlichen „Auftrag” mit Datum vom 17.12.1987 und den Einheitsmietvertrag vom selben Tage (Bl. 95–98 I d.A.). Ab 1. Januar 1988 zahlte Rechtsanwalt … aus dem Vermögen der Erblasserin monatlich 5.000,00 DM an die Antragstellerin Frau … die unter ihrer Anschrift eine Altenpension betrieb. Nach der Stellungnahme des Landkreises Stade vom 12.1.1996 (Bl. 104 Bd. I d.A.) hatte sie für die Anschrift seit dem 1. April 1986 einen Beherbergungsbetrieb angemeldet, aber einen Antrag auf Erteilung einer Heimerlaubnis nach dem Heimgesetz nicht gestellt. Eine Überprüfung durch den Landkreis im Rahmen der Heimaufsicht im Juli 1994 habe zu dem Ergebnis geführt, daß keine Heimerlaubnis nach dem Heimgesetz erteilt werden könne, wobei man darauf hingewiesen habe, künftig müsse eine strikte Trennung zwischen Pensionsbetrieb und Gewährung von Pflege/Betreuungspensionsgäste gesorgt werden.
Über ihren Pensionsbetrieb existiert ein Gästebuch, das konkret für die Zeit bis zum 13. Oktober 1982 und ab 2. Mai 1996 ausgefüllt ist. Vor dem handschriftlich gekennzeichnenden Jahr 1996 befindet sich ein von der Antragstellerin … angefertigtes handschriftliches Einlegeblatt, das folgendermaßen lautet (Bl. 268 II d.A.):
„Von Mai 1985 bis Mai 1996 habe ich meist Senioren als Mieter gehabt; s. Auszug aus dem Melderegister.
Bei den Urlaubsmietern waren auch viele Senioren ebenso junge Leute. … (Unterschrift).”
Das Gericht hat die Auskunft des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Jork vom 29.10.1996 eingeholt, die sich nebst 14 Anlagen bei den Akten befindet (Bl. 219–233 Bd. II d.A.). Zu ähnlichen Konditionen wie die Erblasserin hatte die Antragstellerin Frau … nach ihren eigenen Angaben gemäß Schriftsatz vom 10. Dezember 1996 (Bl. 246 ff Bd. II d.A.) jedenfalls pflegebedürftige Senioren aufgenommen:
- … verst. am 11.06.1994; (Bl. 222 Bd. II d.A.); diese soll aber von einer auswärtigen Pflegerin betreut worden sein;
- …, verst. am 08.01.1989; (223 Bd. II d.A.), seit etwa 1987 bis 8.01.1989 zu den Konditionen wie die Erblasserin;
- …, verst. am 15.12.1995 in Jork; (Bl. 225 Bd. II d.A.). Diese sei nach einem 3/4 Jahr nach dem Einzug pflegebedürftig geworden, dann aber von der Mobilen ...