Tenor
Es wird angeordnet, dass die Willenserklärungen des Betroffenen im Bereich der Vermögenssorge der Einwilligung des Betreuers bedürfen.
Gründe
Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes war erforderlich, da der Betroffene durch den Abschluss von Honorarveränderungen gezeigt hat, dass er durch derartige Handlungen sein Vermögen zu schädigen droht.
Fundstellen
Dokument-Index HI3956537 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen