Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Während im Rahmen der Ehesache die Auffassung vertreten wird, vom Einkommen seien Kinderfreibeträge in Abzug zu bringen, ist dies beim Versorgungsausgleich nicht möglich.

 

Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Der Verfahrenswert für Versorgungsausgleichssachen bestimmt sich nach dem dreimonatigen Nettoeinkommen der Eheleute ohne Abzug eines Freibetrages für unterhaltsberechtigte Kinder.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.3.2012 – 7 WF 290/10, AGS 2012, 246 = MDR 2012, 588 = JurBüro 2012, 362 = FamRZ 2012, 1750 = NJW-Spezial 2012, 315 = FF 2012, 263 = FuR 2012, 497

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