Neue Variante der zusätzlichen Gebühr
Wird der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO durch Beschluss, also ohne Hauptverhandlung, entscheiden. Die neu eingeführte Anm. Abs. 1 S. 2 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV stellt klar, dass der Verteidiger auch in diesem Fall eine zusätzliche Gebühr verdient.
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