Beispiel

Partei und Anwalt haben ihren Sitz in München. Der Rechtsstreit (Streitwert: 6.000,00 EUR) findet vor dem LG Frankfurt statt.

a) Der Anwalt fährt mit seinem Pkw von München nach Frankfurt zum Termin und zurück (einfache Fahrt: 392 km). Er zahlt Parkgebühren in Höhe von 5,00 EUR. Die gesamte Reise dauert mehr als 8 Stunden.

b) Die Partei beauftragt für den Rechtsstreit vor dem LG Frankfurt einen Terminsvertreter aus Frankfurt.

c) Der Prozessbevollmächtigte beauftragt im eigenen Namen einen Frankfurter Anwalt und vereinbart mit ihm für die Terminswahrnehmung ein Pauschalhonorar i.H.v. von 300,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.

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