Eine Einigungsgebühr kann auch dann anfallen, wenn der Rechtsstreit durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wird, falls gleichzeitig eine Einigung über materiell-rechtliche Ansprüche erzielt worden ist.

OVG Münster, Beschl. v. 13.2.2019 – 15 E 1130/18

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge