Die Parteien streiten um die Bezahlung von Rechtsanwaltshonorar nach Kündigung des Mandatsvertrages durch den klagenden Rechtsanwalt. Der Kläger war vom Beklagten in Zusammenhang mit dessen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach dem Tod der Mutter des Beklagten beauftragt. Es kam zu einem Rechtsstreit des Beklagten mit seinem Bruder, Kernstreitpunkt des Rechtsstreits war der Wert einer Immobilie der Mutter des Beklagten. Im Verlauf dieses Verfahrens äußerte sich der Beklagte dann unmittelbar gegenüber dem Gericht.

Unter dem 22.3.2018 erteilte der Kläger dem Beklagten eine Kostennote über den Betrag von 907,20 EUR, die der Beklagte nicht ausglich. Mit Schreiben vom 17.4.2018 erinnerte der Kläger an den Ausgleich der Vergütungskostennote vom 22.3.2018 und bat um Zahlung bis zum 30.4.2018. Mit Schreiben vom 2.5.2018 an das AG und den Beklagten persönlich legte der Kläger das Mandat im Vorprozess nieder. Mit seiner Klage verfolgt der Kläger den Ausgleich seiner Kostennote vom 2.5.2018 weiter. Das AG hat den Beklagten zur Zahlung von 1.159,60 EUR verurteilt. Die Berufung des Beklagten hatte teilweise Erfolg, danach muss der Kläger nur 234,37 EUR zahlen.

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