Folgt nach der außergerichtlichen Vertretung der Rechtsstreit, erhält der Anwalt nach Nr. 1008 VV eine um 0,3 erhöhte Verfahrensgebühr aus Nr. 3100 VV, also bei zwei Auftraggebern eine 1,6-Verfahrensgebühr.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge