Von VRiOLG a.D. Lothar Jäger und RiOLG Dr. Jan Luckey. Verlag Luchterhand, Köln. 11. Aufl., 2022. XLVI, 1.262 S., 159,00 EUR

Die Autoren weisen zu Recht daraufhin, dass sich die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt hat. Da die Höhe des Schmerzensgeldes eine Ermessenfrage ist, ist es wichtig, sich auf Entscheidungen zu vergleichbaren Fällen berufen zu können. In Anbetracht der Fülle der hierzu ergangenen Rspr. ist es häufig nicht einfach, den "passenden" Vergleichsfall herauszufinden. Hierzu bietet das vorliegende Werk eine hervorragende Hilfe. Alleine mit dem Vergleichsfall ist es aber häufig auch noch nicht getan. Kommt es zum streitigen Verfahren, müssen auch zutreffende Klageanträge und Klageforderungen gestellt werden. Das Werk liefert rundherum alles, was Anwalt und Richter für die tägliche Praxis benötigen. Im ersten Teil befassen sich die Autoren mit der Geltendmachung des Schmerzensgeldanspruchs. Erläutert werden insbesondere die Haftungstatbestände. Es schließen sich weitere Rechtsfragen zum Schmerzensgeldanspruch an, z.B. zur Übertragbarkeit, zur Verzinsung, zur Besteuerung, zur Pfändung und vor allem sehr wichtig, Fragen der Verjährung. In einem weiteren Teil werden die geschützten Rechtsgüter dargestellt, deren Verletzung ein Schmerzensgeld auslösen kann. Auch Haftungsfragen bleiben nicht ausgespart. Erläutert werden ferner die wichtigsten Bemessungsumstände. Schließlich wird auch der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens dargestellt. Im Anschluss daran finden sich Arbeitshilfen, Schriftsatzmuster, Klageanträge, Vergleichsformulierungen und Sterbetafeln. Den Hauptteil des Werkes macht die Schmerzensgeldtabelle in Teil 2 aus, in der nach Körperteilen von A bis Z die hierzu ergangenen Entscheidungen nachgewiesen werden. Hilfsreich ist auch das im Teil enthaltene Lexikon medizinischer Fachbegriffe, sodass der Nutzer die ihm nicht bekannten Fachausdrücke nachschlagen kann und nicht auf den Pschyrembel angewiesen ist.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen

AGS 7/2023, S. III - IV

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