Rechtsanwalt C wird gem. § 11 Abs. 1 RVG die Festsetzung folgender Gebühren und Auslagen gegen B beantragen:

 
 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 1.068,60 EUR
  (Wert: 20.000,00 EUR)  
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 206,83 EUR
  Gesamt 1.295,43 EUR

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