Hier ist Rechtsanwalt A für das Einreichen der Klageschrift wiederum die 1,3-Verfahrensgebühr angefallen. Ferner hat der Prozessbevollmächtigte für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient.

Er rechnet somit folgende Gebühren und Auslagen ab:

 
 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 865,80 EUR
  (Wert: 12.000,00 EUR)  
2. 1,2-Terminsgebühr, Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV 799,20 EUR
  (Wert: 12.000,00 EUR)  
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 320,15 EUR
  Gesamt 2.005,15 EUR

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