Hier ist Rechtsanwalt A für das Einreichen der Klageschrift wiederum die 1,3-Verfahrensgebühr angefallen. Ferner hat der Prozessbevollmächtigte für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient.
Er rechnet somit folgende Gebühren und Auslagen ab:
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 865,80 EUR |
(Wert: 12.000,00 EUR) | ||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV | 799,20 EUR |
(Wert: 12.000,00 EUR) | ||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR |
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 320,15 EUR |
Gesamt | 2.005,15 EUR |
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