1. Gegen die Entscheidung über einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Anwalts findet immer zunächst die Erinnerung statt, über die bei Nichtabhilfe der Richter abschließend zu entscheiden hat. Erst hiergegen kommt die Beschwerde in Betracht, über die im Falle der Nichtabhilfe das Beschwerdegericht entscheidet.
  2. Zur Berechnung der Vergütung bei Abschluss eines Mehrwertvergleichs.

OLG Köln, Beschl. v. 5.12.2012 – 4 WF 128/12

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