Zum 1.8.2013 ist die gute alte KostO durch das GNotKG abgelöst worden. An die Stelle des bisherigen Paragrafengesamtwerks tritt jetzt ein modernes Gesetz mit einem klar strukturierten Paragrafenteil und einem noch klarer strukturierten Kostenverzeichnis, in dem sämtliche Gebühren und Auslagen "ausgelagert" sind. Der Gesetzgeber folgt damit den Modellen des GKG und des RVG. Das GNotKG ist dadurch sehr viel übersichtlicher geworden als die bisherige KostO. Viele Regelungen sind beibehalten worden und finden sich jetzt lediglich an anderer Stelle. Darüber hinaus hat es aber auch zahlreiche inhaltliche Änderungen gegeben. Dies gilt sowohl für die Gerichtsgebühren als auch für die Notargebühren. Für den Anwalt unabdingbar ist das GNotKG deshalb, weil sich in vielen Fällen die Gegenstandswerte in einer Tätigkeit nach diesem Gesetz bestimmen. So gelten diese Werte, wenn er in gerichtlichen Verfahren tätig wird (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG) und darüber hinaus nach § 23 Abs. 3 RVG in außergerichtlichen Tätigkeiten, die nicht Gegenstand eines Rechtsstreits sein können. In der bewährten Reihe der orangenen Kurzkommentare erläutern die Verfasser das neue Gesetzeswerk anschaulich und praxisgerecht. Ihrem Anspruch "von Praktikern für Praktiker" werden die Autoren umfassend gerecht: Es offenbart sich viel mehr als (nur) eine gelungene Einführung!

Autor: Norbert Schneider

Norbert Schneider

AGS 4/2014, S. III

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