Das Bundeskabinett hat eine Reform des strafrechtlichen Sanktionenrechts beschlossen. Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafen soll halbiert, der Katalog der Strafzumessungsgründe soll um geschlechtsspezifische Tatmotive erweitert werden.
Weitere Informationen zum dem Gesetzentwurf finden Sie auf dem Haufe Portal Recht
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