Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Die Klage hat Erfolg. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss K nach der Kostenentscheidung 3.721,12 EUR erstatten. Ihre außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 2.672,50 EUR. Im April 2020 fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: Die Eigentümer beschließen die Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits in Höhe von 6.393,62 EUR durch eine "Sonderumlage". Jedes Sondereigentum hat einen Betrag von 799,21 EUR zu zahlen. Der Betrag ist 14 Tage nach Beschlussfassung fällig. Eine Erstattung des überzahlten Betrages durch Herrn … wird an die Eigentümer wieder ausgezahlt. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, seine Beteiligung an den Prozesskosten sei unbillig. Die anderen Wohnungseigentümer verweisen auf die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2019. Dort heißt es, "die Verwaltungskosten [seien] zu gleichen Teilen auf die WE-Einheiten" umzulegen.

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