Normenkette

§ 28 Abs. 1, 5 WEG

 

Kommentar

Ein Wirtschaftsplan, der zu erwartende Einnahmen oder Ausgaben außer Betracht lässt ( § 28 Abs. 1 WEG) und damit zu wesentlich überhöhten Wohngeldforderungen oder zu erheblichen Nachzahlungspflichten führt, widerspricht den Interessen der Wohnungseigentümer und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.

Ein Beschluss der Eigentümer, einen für das Vorjahr aufgestellten Wirtschaftsplan in das neue Wirtschaftsjahr zu übernehmen, ist nicht zu beanstanden.

Grundsätzlich gehören auch Erlöse aus dem Verkauf von Waschmünzen einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Waschmaschine als Einnahmen in einen Wirtschaftsplan ( § 99 Abs. 3 BGB, § 16 Abs. 1 WEG). Die Nichtaufnahme dieser Einnahmen in den Wirtschaftsplan im vorliegenden Fall rechtfertige es aber nicht, diesen für ungültig zu erklären (erwarteter jährlicher Betrag von rund DM 3.200,- angesichts erwarteter Gesamtausgaben von etwa DM 150.000,- DM).

Auch nicht angesetzte Zinseinnahmen aus Sparguthaben einer Instandhaltungsrücklage (hier etwa DM 3.000,-) machen den Wirtschaftsplan bei Nichtberücksichtigung dieser verhältnismäßig geringen Einnahmen nicht ungültig, zumal die Zinsen stets auf dem Sparkonto belassen und dem Rückstellungsvermögen zugeführt wurden, sodass sie wohngeldmindernd nicht berücksichtigt werden mussten.

Zulässig ist es, bei notwendiger Schätzung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben insbesondere bei den Ausgaben großzügig zu verfahren, um Nachforderungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass einem Verwalter zur Deckung anfallender Ausgaben ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.

Auch die Anschaffung eines neuen Trockners (Ersatzgerätes) kann aus der Instandhaltungsrücklage finanziert werden, zumal andere Mittel zur Bezahlung nicht verfügbar waren oder erst hätten beschafft werden müssen.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 23.08.1990, BReg 1 b Z 32/89)

zu Gruppe 4: Wohnungseigentumsverwaltung

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?