Rz. 174
I.d.R. sind die bereinigten Vergangenheitsergebnisse in einer Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, auch die künftigen finanziellen Zuschüsse ausgehend von den Aufwands- und Ertragsplanungen für verschiedene Planungsphasen zu prognostizieren.
Rz. 175
Im Idealfall werden Erfolgsanalysen der einzelnen Produkte und Produktbereiche ebenso wie Analysen der Entwicklungstendenzen der Aufwendungen und der Erträge im Einzelnen vorgenommen und hieraus die Planungsrechnungen und Prognosen abgeleitet. Eine Zuordnung der Aufwands- und Ertragsrechnung nach Erfolgsbereichen kann hierbei sinnvoll sein.
Rz. 176
Im Rahmen der Schätzung der zukünftigen Erträge kommt den erwarteten Umsatzerlösen meistens die größte Bedeutung zu. Für ihre Beurteilung kann im Allgemeinen auf die betriebliche Umsatzplanung des Unternehmens selbst zurückgegriffen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, ob und welche allgemeinen oder branchenbezogenen konjunkturellen Entwicklungen voraussehbar sind und wie sich diese auf die geplanten Absatzmengen und die hierfür zu erzielenden Erlöse auswirken.
Rz. 177
Eine Prognose der zukünftigen Aufwendungen kann nur vor dem Hintergrund der geplanten Umsatzerlöse aufgestellt werden. Denn insb. die Faktoren Materialaufwand (Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Bezug von Handelswaren und Fremdleistungen) und Personalaufwand (Fertigungslöhne, Gehälter etc.) werden von der Entwicklung der Absatzmengen in starkem Maße beeinflusst. Gleichzeitig muss geprüft werden, ob zukünftig mit einer konstanten Kosten-Erlös-Relation, also mit gleichlaufenden Preisentwicklungen auf dem Beschaffungs- und dem Absatzmarkt, gerechnet werden kann, oder ob in diesem Bereich Änderungen zu erwarten sind.
Rz. 178
Bei den Personalaufwendungen sind auch evtl. bestehende Pensionsverpflichtungen zu berücksichtigen.
Rz. 179
Da das zu bewertende Unternehmen nur dann in der Lage sein wird, den erwarteten Erfolg dauerhaft zu erwirtschaften, wenn Maschinen und sonstige Arbeitsmittel gepflegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden, sind bei den Aufwendungen auch die Abschreibungen und Reinvestitionen zu berücksichtigen. Für die fernere Zukunft sollte eine Investitionsplanung zugrunde gelegt werden, bei der zwischen Ersatzinvestitionen (gleiche, neue Anlage), Rationalisierungsinvestitionen (technisch verbesserte, neue Anlage) und Erweiterungsinvestitionen (zusätzliche Anlagen) zu unterscheiden ist. Auch zukünftig erforderliche Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen, im Sozialbereich oder in der Verwaltung sind zu berücksichtigen.
Rz. 180
Schließlich sind auch die sonstigen Aufwendungen zu planen. Hier kommt vor allem der Dotierung der zur Abdeckung aller mit dem Betrieb verbundenen Risiken erforderlichen Rückstellungen besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird die aus den Erfahrungen der Vergangenheit abzuleitende zu erwartende Inanspruchnahme angesetzt.