Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Gruppenleiters in einer Behindertenwerkstatt

 

Orientierungssatz

1. Für Gruppenleiter in einer Werkstatt für Behinderte gelten die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst und nicht die für Erzieher(innen).

2. Berufung - 3 Sa 756/93 - wurde zurückgewiesen.

 

Normenkette

BAT §§ 22-23; BAT Anlage 1a Teil II Abschn. G

 

Fundstellen

EzBAT §§ 22, 23 BAT F2, VergGr Vc Nr 4 (ST1)

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