Tenor

I. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die im Amtsblatt von Berlin unter der Kennzahl 813 ausgeschriebene Angestelltenstelle der Verwaltungsleiterin des Fontanehauses (Vgr. III/II a BAT) zu übertragen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

III. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf DM 6.500,– festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin ein Anspruch auf Beförderung zusteht. Die im Jahr 1948 geborene Klägerin ist seit 15 Jahren bei dem Bezirksamt … beschäftigt. Derzeit erhält die Klägerin in Vgr. III BAT eine monatliche Bruttovergütung von etwa 6.500,– DM.

Mit Schreiben vom 26. Juni 1994 bewarb sich die Klägerin um die unter der Kennzahl 813 im Amtsblatt von Berlin ausgeschriebene Stelle des Verwaltungsleiters/der Verwaltungsleiterin des Fontanehauses (Vgr. III/II a BAT). Die ausgeschriebene Stelle gehört zu einer Vergütungsgruppe, in der Frauen unterrepräsentiert sind. In der Ausschreibung heißt es zum Arbeitsgebiet und zu den Anforderungen:

„Arbeitsgebiet: Die Gesamtleitung der Verwaltung des Fontanehauses im Märkischen Viertel, einer kulturellen Einrichtung, in der unter anderem die Volkshochschule, das Kunstamt und die Musikschule ihre Aktivitäten entfalten. Im Haus befindet sich außerdem eine Zweigstelle der Stadtbücherei sowie eine Seniorenfreizeitstätte. Darüber hinaus Verwaltungsleitung des Centre Bagatelle und Koordinator (in) für das Musische Zentrum. Koordinationsaufgaben für die Verwaltungsreihe ‚Reinickendorfer Sommer’.

Anforderungen: Gesucht wird eine engagierte, belastbare Persönlichkeit mit einschlägiger Erfahrung in Verwaltung und Organisation auf dem Kultursektor. Darüber hinaus sollten Kooperationsbereitschaft, Kreativität bei Problemlösungen, Verhandlungsgeschick sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der Personalführung vorhanden sein. Das Aufgabengebiet erfordert ein Engagement, das auch die Bereitschaft zu Abend- und Wochenenddiensten einschließt. Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht.”

Die Klägerin hatte ihren Bewerbungsunterlagen unter anderem einen Lebenslauf beigefügt, aus dem sich ihr beruflicher Werdegang im einzelnen entnehmen läßt. Außerdem lag den Unterlagen der letzte über die Klägerin erstellte Dienstleistungsbericht, in dem die Klägerin mit „sehr gut” beurteilt worden war, bei. Die Klägerin war in der Zeit von 1980 bis 1987 als Ausbildungsleiterin beim Bezirksamt Charlottenburg tätig. Seit 1987 ist die Klägerin als Frauenbeauftragte tätig. Die Klägerin konzipiert und organisiert seit drei Jahren den sog. „Charlottenburger Frauenfrühling” selbständig. Sie veranlaßt eine Vielzahl von Gruppen zur Teilnahme, koordiniert die Beiträge aller Beteiligten und sorgt für die Werbung sowie für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Ihre Arbeiten im Veranstaltungsbereich sind auch schriftlich dokumentiert. Ferner leitet die Klägerin ein ABM-Projekt mit einer Historikerin, einer Soziologin und einer Verwaltungskraft. Darüber hinaus betreut sie eine Praktikantin.

Auf die Ausschreibung hatten sich zunächst 33 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet, von denen nach Sichtung der Bewerberunterlagen 11 Konkurrenten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden.

Mit der Klägerin und weiteren neun Mitbewerbern fanden am 23. September 1994 im Beisein eines Personalratsmitgliedes, der Schwerbehindertenvertretung und der Frauenvertreterin Vorstellungsgespräche statt. Das Gespräch führten auf selten des Beklagten der Volksbildungsstadtrat, ein leitender Schulrat, der Leiter der Volkshochschule, der Leiter des Amtes für Bibliothekswesen sowie der stellvertretende Verwaltungsleiter der Abteilung Volksbildung. Der Auswahlkommission lagen die Bewerberunterlagen, nicht aber die Personalakten der Bewerber vor. Der Gesprächsführung lag in allen Fällen die gleiche Struktur zugrunde. So mußten die Bewerber ihre Bewerbung unter Berücksichtigung des beruflichen Werdegangs begründen, ihre Vorstellung zu dem zukünftigen Aufgabengebiet darstellen, Strategien zur Bewältigung von Problemsituationen angeben und konzeptionelle Vorstellungen und Innovationen für das zukünftige Arbeitsgebiet entwickeln.

Mit dem von dem Beklagten später ausgewählten männlichen Bewerber, … der an der ersten Vorstellungsrunde nicht teilnehmen konnte, wurde am 30. September 1994 ein erstes Gespräch mit gleicher Struktur geführt. Dabei waren die Vertreterin der Schwerbehinderten und das Personalratsmitglied, die am 23. September 1994 an den Vorstellungsgesprächen teilgenommen hatten, nicht anwesend. Am 03. Januar 1995 wurde ein weiteres Vorstellungsgespräch in Anwesenheit dieser beiden Vertreter durchgeführt. Der Mitbewerber … 33 Jahre alt, war zu diesem Zeitpunkt als Beamter im Bezirk Steglitz tätig, er erhielt Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 9. … nahm seit 1987 Organisationsaufgaben für die „Steglitzer Woche” wahr; außerdem arbeitete er bei der Abschiedsfeier der Alliierten, bei der Organisation der „Bezirkswoche” zur 750-Jahr-Feier Berlins- und bei den Veranstaltungen zur „E 88...

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