Tenor
1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Betriebsrat von den Kosten des Seminars „Augen auf, Justitia! – Was Betriebs- und Personalräte vom Sozialrecht wissen sollten” gegenüber der Gemeinnützigen I- GmbH, in Höhe von 2.276,20 DM freizustellen.
2. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, an das Betriebsratsmitglied V M Kostenersatz für die Teilnahme an dem o.g. Seminar in Höhe von 382,– DM zu leisten.
Tatbestand
A.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten für eine Schulungsveranstaltung zum Thema „Augen auf, Justitia! – Was Betriebs- und Personalräte vom Sozialrecht wissen sollten”.
Der beteiligte Arbeitgeber (= Antragsgegnerin) ist eine deutsche H mit über 900 Filialen in ganz Deutschland.
Der beteiligte Betriebsrat (= Antragsteller) vertritt ca. 630 Arbeitnehmer in Essen und Umgebung, die organisatorisch zur „Filiale Essen” des Arbeitgebers gehören.
Zwischen dem Arbeitgeber und dem für das Unternehmen gebildeten Gesamtbetriebsrat wurde am 29. April über die „Konzentration Inlandzahlungsverkehr und Geschäftsabwicklung Filialen (Bildung von Bearbeitungszentren) gemäß Vorstandsbeschluß vom 30. November 1996” ein Interessenausgleich (vgl. Bl. 23-29 d.A. sowie – ebenfalls unter dem 29. April 1997 aus Anlaß der geplanten Betriebsänderungen ein Sozialplan (vgl. Bl. 30-40 d.A.) abgeschlossen.
Im Hinblick auf die mit den Betriebsänderungen zusammenhängenden, auch mindestens ca. 120 Arbeitnehmer des Betriebs „Filiale Essen” betreffenden Umstrukturierungen beschloß der Betriebsrat in seiner Sitzung vom 10. April 1997 nach vorheriger längerer diesbezüglicher Korrespondenz mit dem Arbeitgeber (vgl. Bl. 7-13 d.A.), das freigestellte Betriebsratsmitglied V M zu dem von der Gemeinnützigen I- mbH veranstalteten 1-wöchigen Seminar „Augen auf, Justitia! – Was Betriebs- und Personalräte vom Sozialrecht wissen sollten” vom 16. Juni bis 20. Juni 1997 in Erkner bei Berlin zu entsenden. Für das betreffende Seminar war folgender Themenplan vorgesehen (vgl. Bl. 21/22 d.A.):
„Montag
Seminarbeginn: 15:00 Uhr
Seminareinstieg
- • Eröffnung und Vorstellungsrunde
- • Überblick über die Bereiche des Sozialrechts, z.B.
- • Arbeitslosen-, Kranken, Unfall-, Pflege- und Rentenrecht
- • Rechtsdurchsetzung vor den Sozialgerichten
Betriebliche Aspekte des Sozialrechts
Dienstag
Arbeitsförderungsrecht
- • Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- • Probleme bei Aufhebungsverträgen, z.B. Sperrzeiten
- • Ansprüche auf Leistungen z.B. Umschulung, Fortbildung,
- • Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
- • Ansprüche auf Kurzarbeitergeld und Konkursausfallgeld
- • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebs(teil)schließungen im Rahmen von Beschäftigungsgesellschaften
Mittwoch
Krankenversicherungsrecht
Donnerstag
Unfallversicherungsrecht
- • Arbeitsunfall als Versicherungsfall
- • Wegeunfälle, Berufskrankheiten
- • Leistungen der Berufsgenossenschaft
- • Haftungsfragen (z.B. Arbeitgeber, Arbeitskollegen)
Freitag
Gesetzliche Rentenversicherung
- • Abgrenzung zwischen Arbeitern und Angestellten
- • Regelaltersgrenze, vorgezogene Altersgrenzen
- • Versicherungspflicht, freiwillige Versicherungen
- • Leistungen zur Rehabilitation
- • Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
Abschluß des Seminars
Seminarauswertung
Seminarende: ca. 14:00 Uhr (nach dem Mittagessen)
Referentinnen: |
H 1, |
Juristin, Düsseldorf |
|
H 2, |
Richter am Sozialgericht Berlin |
Seminarleitung: |
H 3, |
Justitiar, Gemeinn. I- mbH, |
Düsseldorf”
Auf die Mitteilung des Betriebsrats über die beabsichtigte Entsendung des Betriebsratsmitglied V M zu der Schulungsveranstaltung bestritt der Arbeitgeber mit Schreiben vom 03. April 1997 die Erforderlichkeit der Schulung und lehnte die Kostenübernahme ab, stellte Herrn M allerdings für die Zeit der Schulungsveranstaltung unter Bezugnahme auf § 37 Abs. 7 BetrVG unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit frei.
Durch die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds M sind der Trägerin des Seminars, der Gemeinnützigen I- mbH Kosten in Höhe von DM 1.776,20 entstanden. Außerdem hat die Seminarträgerin auch hinsichtlich der angefallenen Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Höhe von DM 500,– für den Betriebsrat in Vorleistung. Ferner entstanden dem Betriebsratsmitglied M selbst durch die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung Fahrtkosten und Kosten für Verpflegungs-Mehraufwendung in Höhe von insgesamt DM 382,– (vgl. Bl. 48 d.A.).
Mit dem vorliegenden, am 06. Oktober 1997 bei Gericht eingegangenen Antrag nimmt der Betriebsrat den Arbeitgeber auf Freistellung von den Kosten der Schulung sowie auf Leistung von Kostenersatz an das Betriebsratsmitglied V M in Anspruch.
Zur Begründung macht der Betriebsrat geltend, jeder Betriebsrat, insbesondere auch er selbst, ...