Leitsatz (redaktionell)
Wegen beleidigender Äußerungen des hirnverletzten Ehemannes kann einer Arbeitnehmerin nicht fristlos gekündigt werden, wenn kein Anhalt dafür besteht, daß sie die in ihrer Gegenwart erfolgte Beleidigung des Arbeitgebers gebilligt hat.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 446698 |
ArbuR 1961, 348 (LT1) |
WA 1961, 134 (LT1) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen