Leitsatz (redaktionell)

Wegen beleidigender Äußerungen des hirnverletzten Ehemannes kann einer Arbeitnehmerin nicht fristlos gekündigt werden, wenn kein Anhalt dafür besteht, daß sie die in ihrer Gegenwart erfolgte Beleidigung des Arbeitgebers gebilligt hat.

 

Normenkette

BGB § 626

 

Fundstellen

Haufe-Index 446698

ArbuR 1961, 348 (LT1)

WA 1961, 134 (LT1)

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