Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der üblicherweise erfolgenden Entsendung von Arbeitnehmern mit Produktentwicklungsaufgaben ins Ausland
Orientierungssatz
1. Die im Regelarbeitsverhältnis vorkommende Entsendung ins Ausland ist keine Versetzung iS von § 95 Abs 3 BetrVG.
2. Die unter dem Az: 3 BV 83/84 beim LArbG Köln eingelegte Beschwerde ist gemäß § 83a ArbGG wegen außergerichtlicher Einigung eingestellt worden.
Normenkette
Fundstellen
DB 1985, 1700-1700 (ST1) |
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