Leitsatz (redaktionell)

Fehlt der Arbeitnehmer 1 oder 2 Tage unentschuldigt, bevor er arbeitsunfähig krank geschrieben wird, so verliert er dadurch nicht den Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen den Arbeitgeber.

 

Normenkette

LFZG § 2 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 442675

ARST 1971, 184 (LT1)

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