Leitsatz (redaktionell)
Fehlt der Arbeitnehmer 1 oder 2 Tage unentschuldigt, bevor er arbeitsunfähig krank geschrieben wird, so verliert er dadurch nicht den Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen den Arbeitgeber.
Normenkette
LFZG § 2 Abs. 1 S. 1
Fundstellen
Haufe-Index 442675 |
ARST 1971, 184 (LT1) |
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